Faktencheck und FAQ
Für beide Themenpunkte werden Umfangreiche Gutachten erstellt.
Beim Thema Schall müssen grundsätzlich die Grenzwerte der sogenannten TA Lärm (Technische Anweisung Lärm) eingehalten werden. Diese gibt für verschiedenen Wohnbereiche Schallrichtwerte vor. Hier sind ein paar Beispiele:
Diese Werte dürfen nicht oder nur leicht überschritten werden. Maximal 2 dB(A) Überschreitung in Begründeten Fällen ist zulässig.
Zur Ermittlung der Einhaltung dieser Werte werden auch alle Gewerblichen Vorbelastungen berücksichtigt. Dies können z.B. Lüfter von Landwirtschaftlichen Stallungen, Lüftungsanlagen von Industriebetrieben oder aber auch Produktionsprozesse (z.B. der Hammer der Siepmann Schmiede) sein.
Nicht berücksichtigt wird Straßenlärm, da hier nicht von einer dauerhaften Schallquelle ausgegangen wird. Dies gibt der Gesetzgeber so über die TA Lärm vor.
Die Windenergieanlagen erreichen Schallpegel von bis zu 107 dB(A) auf Nabenhöhe. Diese tritt aber erst mit Nennleistung, also maximaler Umdrehungszahl auf. Bei den geplanten WEA wird die Nennleistung bei ca. 11 m/s (ca. 40 km/h) Windgeschwindigkeit erreicht. Der Schall nimmt aber zum Boden hin weiter ab, sodass unter der WEA bei Nennleistung um die 60 dB(A) (PkW Vorbeifahrt in 15 m Abstand) erreicht werden.
Um die oben beschrieben Grenzwerte für die Wohngebiete einzuhalten werden die WEA nachts in ihrer Umdrehungsdrehzahl begrenzt, sodass sie deutlich leiser laufen und die Grenzwerte in den Wohngebieten eingehalten werden.
Der Gesetzgeber gibt auch zum Schattenwurf entsprechend strenge Auflagen vor. Pro Tag dürfen an einem Wohnhaus nicht mehr als insgesamt 30 Minuten Schattenwurf auftreten. Über das gesamte Jahr nicht mehr als 8 Stunden insgesamt. Um diese Werte einzuhalten werden sogenannte Schattenwurfmodule verbaut, die die WEA abschalten wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Dies ist nicht anzunehmen. Bisher konnte kein Zusammenhang zwischen der Windenergie und Immobilienpreisen festgestellt werden. Am Beispiel des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) lässt sich gut erkennen, dass die Windenergie keinen Einfluss auf die Immobilienpreise hat. Im Kreis Paderborn sind von Anfang 2010 bis Ende 2021 322 neue WEA gebaut worden (Gesamtbestand 527 WEA Ende 2021).
Im selben Zeitraum sind die Preise beim Weiterverkauf von Wohneigentum von 1000 €/m² im Jahr 2010 auf 2000 €/m² im Jahr 2021 gestiegen.
Der Grundstücksmarktbericht für den Kreis Paderborn kann hier eingesehen werden:
https://www.kreis-paderborn.de/gutachterausschuss/Produkte/Grundstucksmarktbericht/GMB_321_2022_pflichtig.pdf
Windenergieanlagen stehen immer wieder in Verdacht Vögel und Fledermäuse zu töten. Um solche Ereignisse zu Vermeiden werden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt.
Der Schwarzstorch gilt als nicht schlaggefährdet. D.h. er ist nicht dafür bekannt mit Windenergieanlagen zu kollidieren. Im Gegenteil, Untersuchungen aus Hessen zeigen recht eindeutig, wie gut der Schwarzstorch Windenergieanlagen ausweicht und zwischen ihnen sicher manövriert.
Trotzdem haben wir uns entschieden, zusammen mit der UNB Kreis Soest sowie dem LANUV NRW zwei WEA in der Nähe der beiden Horste während der Vorbereitungszeit der Brutzeit abzuschalten. Damit die Vögel beim Horstbau nicht gestört werden.
Zum Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen bei bestimmten Witterungsbedingungen (trocken, Temperatur >10 °C) nachts abgeschaltet. Zeitgleich wird über zwei Jahre hin mittels Ultraschallsensoren die Aktivität der Fledermäuse überwacht. Diese Daten werden verwendet um die WEA dann für die Betriebszeit entsprechend Fledermausfreundlich zu programmieren.
Der Rotmilan, der oft als sehr schlaggefährdet gilt, ist hier kein Thema. Der Rotmilan lebt im Waldrandbereich und sucht seine Nahrung im Offenland, d.h. über Grünland und Ackerflächen.
Aktuell ist es geplant den Hirschberger Weg für den Transport zu nutzen und hierrüber den Transport der Hauptkomponenten abzuwickeln. Die Entscheidung für den Hirschberger Weg ist aufgrund seiner Gradlinigkeit gefallen. Die Alternativen wie z.B. Brakeweg, Romecke oder der Rennweg von der Hirschberger Straße aus sind sowohl vom technischen Aufwand als auch vom Eingriff in die Umwelt und den Waldbestand die schlechte Wahl.
Fakt ist gerade im Einfahrtsbereich des Hirschberger Weges müssen einige Bäume entnommen sowie einige Äste entfernt werden. Auch in einem Abschnitt in der Mitte des Wegeverlaufs werden einige Äste entnommen werden müssen. Dies ist nicht zu vergleichen mit den umfangreichen Maßnahmen der anderen Zuwegungsoptionen.
Die Überfahrbreite beträgt ca. 4,5 m. Für die Transporte muss stellenweise ein Lichtraumprofil von 6 m hergerichtet werden. Große Teile des Hirschberger Weges sind allerdings kahl, sodass nur in den zuvor beschriebenen Abschnitten ein Eingriff notwendig sein wird.