Faktencheck und FAQ

Wie laut sind die Windenergieanlagen? Und werfen Sie Schatten auf mein Haus?

Für beide Themenpunkte werden Umfangreiche Gutachten erstellt.
Beim Thema Schall müssen grundsätzlich die Grenzwerte der sogenannten TA Lärm (Technische Anweisung Lärm) eingehalten werden. Diese gibt für verschiedenen Wohnbereiche Schallrichtwerte vor. Hier sind ein paar Beispiele:

  • Reines Wohngebiet: 35 dB(A) nachts, entspricht einem leisen Gespräch
  • Allgemeines Wohngebiet: 40 dB(A) nachts, entspricht dem Brummen eines Kühlschrankes aus nächster Nähe
  • Dorf- Mischgebiete und Außenbereich: 45 dB(A) nachts, entspricht in etwa leiser Radiomusik

Diese Werte dürfen nicht oder nur leicht überschritten werden. Maximal 2 dB(A) Überschreitung ist in Begründeten Fällen zulässig.
Zur Ermittlung der Einhaltung dieser Werte werden auch alle Gewerblichen Vorbelastungen berücksichtigt. Dies können z.B. Lüfter von Landwirtschaftlichen Stallungen, Lüftungsanlagen von Industriebetrieben oder aber auch Produktionsprozesse (z.B. der Hammer der Siepmann Schmiede) sein.
Nicht berücksichtigt wird Straßenlärm, da hier nicht von einer dauerhaften Schallquelle ausgegangen wird. Dies gibt der Gesetzgeber so über die TA Lärm vor.
Die Windenergieanlagen erreichen Schallpegel von bis zu 107 dB(A) auf Nabenhöhe. Diese tritt aber erst mit Nennleistung, also maximaler Umdrehungszahl auf. Bei den geplanten WEA wird die Nennleistung bei ca. 11 m/s (ca. 40 km/h) Windgeschwindigkeit erreicht. Der Schall nimmt aber zum Boden hin weiter ab, sodass unter der WEA bei Nennleistung um die 60 dB(A) (PkW Vorbeifahrt in 15 m Abstand) erreicht werden.
Um die oben beschrieben Grenzwerte für die Wohngebiete einzuhalten werden die WEA nachts in ihrer Umdrehungsdrehzahl begrenzt, sodass sie deutlich leiser laufen und die Grenzwerte in den Wohngebieten eingehalten werden.
Der Gesetzgeber gibt auch zum Schattenwurf entsprechend strenge Auflagen vor. Pro Tag dürfen an einem Wohnhaus nicht mehr als insgesamt 30 Minuten Schattenwurf auftreten. Über das gesamte Jahr nicht mehr als 8 Stunden insgesamt. Um diese Werte einzuhalten werden sogenannte Schattenwurfmodule verbaut, die die WEA abschalten wenn die Grenzwerte überschritten werden.


Haben die Windenergieanlagen Einfluss auf den Wert meiner Immobilie?

Dies ist nicht anzunehmen. Bisher konnte kein Zusammenhang zwischen der Windenergie und Immobilienpreisen festgestellt werden. Am Beispiel des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) lässt sich gut erkennen, dass die Windenergie keinen Einfluss auf die Immobilienpreise hat. Im Kreis Paderborn sind von Anfang 2010 bis Ende 2021 322 neue WEA gebaut worden (Gesamtbestand 527 WEA Ende 2021).
Im selben Zeitraum sind die Preise beim Weiterverkauf von Wohneigentum von 1000 €/m² im Jahr 2010 auf 2000 €/m² im Jahr 2021 gestiegen.
Der Grundstücksmarktbericht für den Kreis Paderborn kann hier eingesehen werden:
https://www.kreis-paderborn.de/gutachterausschuss/Produkte/Grundstucksmarktbericht/GMB_321_2022_pflichtig.pdf


Werden durch den WP Rennweg Schwarzstörche und andere Vogelarten und Tierarten getötet?

Windenergieanlagen stehen immer wieder in Verdacht Vögel und Fledermäuse zu töten. Um solche Ereignisse zu Vermeiden werden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt.
Der Schwarzstorch gilt als nicht schlaggefährdet. D.h. er ist nicht dafür bekannt mit Windenergieanlagen zu kollidieren. Im Gegenteil, Untersuchungen aus Hessen zeigen recht eindeutig, wie gut der Schwarzstorch Windenergieanlagen ausweicht und zwischen ihnen sicher manövriert.
Trotzdem haben wir uns entschieden, zusammen mit der UNB Kreis Soest sowie dem LANUV NRW zwei WEA in der Nähe der beiden Horste während der Vorbereitungszeit der Brutzeit abzuschalten. Damit die Vögel beim Horstbau nicht gestört werden. Zusätzlich legen wir für den Schwarzstorch eine Ausgleichfläche an, die ihm als zusätzliches Nahrungshabitat dient. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zum Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen bei bestimmten Witterungsbedingungen (trocken, Temperatur >10 °C) nachts abgeschaltet. Zeitgleich wird über zwei Jahre hin mittels Ultraschallsensoren die Aktivität der Fledermäuse überwacht. Diese Daten werden verwendet um die WEA dann für die Betriebszeit entsprechend Fledermausfreundlich zu programmieren.
Der Rotmilan, der oft als sehr schlaggefährdet gilt, ist hier kein Thema. Der Rotmilan lebt im Waldrandbereich und sucht seine Nahrung im Offenland, d.h. über Grünland und Ackerflächen.


„Für die Erschließung des Windparks werden die Wege zu Autobahnen.“ Wie breit werden   die Wege denn wirklich werden und wie viele Bäume müssen weichen? Für den Bau der Windenergieanlagen müssen verschiedene Wege hergerichtet werden, um die Komponenten transportieren zu können.

Aktuell ist es geplant den Hirschberger Weg für den Transport zu nutzen und hierrüber den Transport der Hauptkomponenten abzuwickeln. Die Entscheidung für den Hirschberger Weg ist aufgrund seiner Gradlinigkeit gefallen. Die Alternativen wie z.B. Brakeweg, Romecke oder der Rennweg von der Hirschberger Straße aus sind sowohl vom technischen Aufwand als auch vom Eingriff in die Umwelt und den Waldbestand die schlechte Wahl.
Fakt ist gerade im Einfahrtsbereich des Hirschberger Weges müssen einige Bäume entnommen sowie einige Äste entfernt werden. Auch in einem Abschnitt in der Mitte des Wegeverlaufs werden einige Äste entnommen werden müssen. Dies ist nicht zu vergleichen mit den umfangreichen Maßnahmen der anderen Zuwegungsoptionen.
Die Überfahrbreite beträgt ca. 4,5 m. Für die Transporte muss stellenweise ein Lichtraumprofil von 6 m hergerichtet werden. Große Teile des Hirschberger Weges sind allerdings kahl, sodass nur in den zuvor beschriebenen Abschnitten ein Eingriff notwendig sein wird.


"Die Rotorblattspitzen drehen mit 500 km/h über dem Wald!" Kann das stimmen?

Nein, Windenergieanlagen werden so designt, dass ihre Blattspitzengeschwindigkeit im Bereich von 300 km/h liegt. Diese Geschwindigkeiten werden allerdings nur bei entsprechend hohen Windgeschwindigkeiten (>7,5 m/s) erreicht. Die Solldrehzahl der Enercon E-175 EP5  liegt bei gerade einmal 8,75 U/min. Dies liegt deutlich unter den Drehzahlen älterer Anlagen, was der Enercon E-175 EP5 ein optisch extrem ruhiges, langsames und träges Aussehen verleiht.

Die Berechnung der Umfangsgeschwindigkeit in m/s ergibt sich wie folgt:
Umfangsgeschwindigkeit = (𝜋/60) • Durchmesser • Drehzahl

Setzt man nun die Werte der Enercon E-175 EP5  ein erhält man die Umfangsgeschwindigkeit und damit die Blattspitzengeschwindigkeit:

Umfangsgeschwindigkeit = (𝜋/60) • 175 m • 8,75 U/min = 80,18 m/s ~ 288,65 km/h

Berechnet man einmal Blattspitzengeschwindigkeit einer Enercon E-70 E4 nördlich von Belecke und die der ursprünglich geplanten Siemens Gamesa SWT DD 142 kommt man auf vergleichbare Werte.

Siemens Gamesa SWT DD 142:

Umfangsgeschwindigkeit = (𝜋/60) • 142 m • 13,7 U/min = 101,86 m/s ~ 366,7 km/h

Enercon E-70 E4 (nördlich von Belecke):

Umfangsgeschwindigkeit = (𝜋/60) • 70 m • 20,5 U/min = 75,14 m/s ~ 270,5 km/h

Die Blattspitzengeschwindigkeit der Siemens Gamesa Anlage war sogar leicht höher. Die der älteren Enercon E-70 E4 in Belecke ist leicht niedriger. Dieser Vergleich zeigt gut, dass Windenergieanlagen auf eine Blattspitzengeschwindigkeit von um die 300 km/h ausgelegt werden und das bereits seit Jahrzehnten. Dies hat vor allem konstruktive, statische als auch physikalische Gründe.


Werden die Windenergieanlagen nachts rot blinken?

Viele Bürger haben die Sorge, dass sie nachts durch ein rotes blinken der Windenergieanlagen gestört werden. Durch eine bereits vor mehreren Jahren sukzziv eingeführte Technik werden die Windenergieanlagen in Zukunft nachts zu 95 % dunkel bleiben. Die sogenannte Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung sorgt dafür, dass die Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen nur noch dann aktiv ist, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber innerhalb eines gewissen Radius von der Anlage entfernt und einem entsprechenden Höhenbereich befindet.

Das System ist ab 1.01.2025 Pflicht und muss zwangsläufig in allen Windenergieanlagen mit Nachtkennzeichnung verbaut werden. Während der Bauphase und auch noch einen kurzen Zeitraum nach Inbetriebnahme kann es zu einem Überbrückungszeitraum kommen, wo die Windenergieanlagen noch ohne dieses System betrieben werden. Leider muss jedes System und somit jede einzelne Anlage und jeder Park entsprechend durch die Luftfahrtbehörden freigegeben werden. Dazu sind nach Inbetriebnahme entsprechende Tests vorzunehmen.

 
 
 
 
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