Beteiligung und Akzeptanz

Wir sichern eine umfangreiche Bürgerbeteiligung am Windpark Rennweg zu. Diese wird sich in verschiedene Maßnahmen gliedern, die den Bürgern direkt als auch der Stadt Warstein zukommen werden. Diese sind maßgeblich davon abhängig welche EEG Vergütung in der Ausschreibung erzielt wird.

1. Bürgerwindanlage

Die Windpark Rennweg Betriebs GmbH & Co. KG wird eine Anlage als Bürgerwindanlage zur Übernahme bereitstellen.
Die Paderborner Energiegenossenschaft BürgerWIND Westfalen eG wird zukünftig eine Anlage aus dem Windpark Rennweg übernehmen. Sie wird damit den Warsteiner Bürger und Bürgerinnen eine finanzielle Teilhabe am Projekt Rennweg anbieten.
Die BürgerWIND Westfalen eG ist eine der größten Energiegenossenschaft in NRW und betreibt bereits selbst mehrere Enercon-Windenergieanlagen im Paderborner Raum. Zusätzlich ist sie an mehreren Windparks beteiligt.

Bevor die Beteiligung startet, wird es eine Bekanntmachung auf dieser Website, sowie in der Presse geben.
Interesse kann vorab auch per Mail an uns oder über unser Kontaktformular bekundet werden.

2. Strompreis Förderung

Weiterhin sagen wir einen gesonderten Strompreistarif für die Stadt Warstein in Zusammenarbeit mit der WVG zu. Dieser wird sich erstmal einmal auf 1000 Haushalte begrenzen und eine Vergünstigung von ca. 3 ct/kWh umfassen.
In einem möglichen zweiten Bauabschnitt wird je nach Anzahl der erreichten Genehmigungen der Topf entsprechend erweitert.

3. Stiftungsgelder „Bürgerstiftung“

Der Windpark wird der Warsteiner Bürgerstiftung jährlich einen Betrag von 0,5 % des Umsatzes der WEA zukommen lassen. Dies wird sich je nach EEG-Vergütung auf ca. 30.000 – 50.000 € pro Jahr belaufen. Im einem möglichen zweiten Bauabschnitt wird je nach Anzahl der erreichten Genehmigungen der Topf entsprechend erweitert.

4. Abgabe an Standortgemeinde nach §6 EEG

Die Betreiber des Windparks wollen die nach §6 EEG mögliche Vergütung von 0,2 ct/kWh an die Gemeinde zahlen. Dies wird sich auf einen jährlichen Betrag von ca. 30.000 € pro Anlage belaufen. Diese Vergütung ist ertragsabhängig, sodass es hier zu Schwankungen aufgrund der unterschiedlichen Windverhältnisse kommen kann.
Für Strommengen, die nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden, sondern der Direktversorgung von Industriebetrieben dienen, kann laut Gesetz keine Abgabe an die Standortgemeinde erfolgen. Damit die Standortkommune trotzdem profitieren kann, arbeiten wir an individuellen Lösungen mit den betroffenen Unternehmen. Möglich wäre eine Ersatzzahlung an die Kommune in Höhe der entgangenen Abgabe, entweder durch die Unternehmen allein oder durch eine Kostenteilung zwischen den Unternehmen und der Betreibergesellschaft.

5. Gewerbesteuer

Die Betreiber beabsichtigen eine lineare Abschreibung ihrer Anlagen. Dadurch wird gewährleistet, dass schon im ersten Betriebsjahr Gewerbesteuer an die Kommune gezahlt wird. Diese beläuft sich auf grob 30.000 € pro WEA. Die Windpark Rennweg Betriebs GmbH & Co.KG hat ihren Sitz in Allagen, so dass der Kommune 100 % der Gewerbesteuern zukommen.

Bei den WEA, die von  WestfalenWIND betrieben werden, (3 WEA) gehen 90 % der Gewerbesteuer an die Standortkommune.

Informationen zur Energiegenossenschaft wird es im kommenden Jahr geben.
Auch der Stromtarif wird erst nach Errichtung der WEA verfügbar sein. Informationen hierzu folgen ebenfalls.

 
 
 
 
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