Planung und Genehmigungsverfahren in NRW

Die Errichtung eines Windparks ist ein großes Projekt, das durch hohe Anfangsinvestitionen gekennzeichnet ist und Ausdauer, Professionalität sowie Rechtskenntnisse erfordert.

Hier möchten wir Ihnen einen ersten Einblick in das komplexe Verfahren geben.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Quelle: http://www.fachagentur-windenergie.de/services/laenderinformationen-zur-windenergie/nordrhein-westfalen.html

Zuständigkeiten
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden (§ 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)). Hier bei uns ist das der Kreis Soest.

Erlass
Der Windenergie-Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung zeigt unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen der Ausbau der Windenergie planerisch gesteuert werden kann.

  • Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen: Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 04.11.2015
  • Anlage zum Windenergie-Erlass vom 04.11.2015: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen

Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“

  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (12.11.2013)

Leitfaden "Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen"

  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen (28.03.2012)

Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen

  • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (15.04.2013)

Weiteres

  • Online-Tool zum Planungs- und Genehmigungsprozess von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen: WindPlanung.Navi

 

Zur BImSchG
Moderne Windenergie-Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern werden einer anspruchsvollen Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterzogen.

Die BImSch-Genehmigung setzt voraus, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften des Planungsrechts, Naturschutzrechts, Baurechts, Immissionsschutzes, Wasserrechts, Straßen- und Luftverkehrsrechts nicht entgegenstehen. Darüber entscheiden in Nordrhein-Westfalen seit 2008 die unteren Immissionsschutzbehörden, die bei den Kreisen und kreisfreien Städten angegliedert sind.


Aktuelle Landespolitik 2016
Quelle: http://winddialog.nrw.de/node/534

Am 5. Juli 2016 hat die Landesregierung NRW einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen und wird diesen nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten. Der neue LEP soll den bisher geltenden LEP aus dem Jahre 1995 ablösen. Der LEP NRW „bündelt als Rechtsverordnung alle Regelungen zur Raumordnung in Nordrhein-Westfalen in einem Planwerk und legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest“.

Zu den Inhalten des LEP gehören u.a. eine bedarfsgerechte und flächensparende Planung von Siedlungsflächen, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie raumordnerische Vorgaben für Standorte für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-neuen-landesentwicklungsplan-und-garzweiler-leitentscheidung.