Was passiert nach 20 Jahren?
Quelle: http://www.energiedialog.nrw.de/haufige-fragen/
Windenergieanlagen haben eine technische Lebensdauer von rund zwanzig Jahren. Wird der Betrieb der Anlage dauerhaft eingestellt oder der Standort aufgegeben, ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Anlage zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen (vgl. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Die Bestandteile der Anlagen können fast vollständig recycelt werden. Dabei fällt vor allem Stahl an.
Hinzu kommen glasfaser- und kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe sowie in geringem Maße auch Kupfer oder Aluminium.
Die Stahlsegmente des Turms werden in Stahlwerken wiederaufbereitet. Der Beton des Fundaments kann wiederaufbereitet im Straßenbau genutzt werden. Die Rotorblätter werden in zum Teil spezialisierten Recyclinghöfen zerkleinert. Die Glasfaseranteile werden als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie verbraucht.