Die Energiewende verändert das Landschaftsbild. Wie wird dieser Eingriff kompensiert?

Die Form der Energieerzeugung prägte schon immer gerade auch Nordrhein-Westfalen. Die Art und Weise wie wir unsere Haushalte mit Energie versorgen und unseren täglichen Stromkonsum sicher stellen, prägt sichtbar unsere Landschaften…

Quelle: http://www.energiedialog.nrw.de/landschaftsbildwertstufen-fuer-die-ersatzgeldermittlung/#more-5579

Eine Windenergieanlage verändert das Erscheinungsbild ihres Umfeldes. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet Vorhabenträger deshalb dazu, diese Beeinträchtigung auszugleichen: Für den Eingriff in Natur und Landschaft zahlt er ein sogenanntes Ersatzgeld, das Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugutekommt.

Mit der Novellierung des Windenergie-Erlasses NRW 2015 wurde das Verfahren zur Ersatzgeldermittlung standardisiert: Planungsbüros und Gutachter, die den Eingriff in das Landschaftsbild bewerten wollen, müssen dafür nun landesweit einheitliche Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) berücksichtigen.

Das LANUV nimmt derzeit eine Bewertung der nordrhein-westfälischen Landschaften vor. Es teilt die Landesfläche in verschiedene Landschaftsbild-Wertstufen ein. Die vierstufige Skala reicht von „sehr gering“ bis „herausragend“. Als Kriterien werden die Eigenart, die Vielfalt und die Schönheit einer jeweiligen Landschaft herangezogen.

Wie hoch das Ersatzgeld anzusetzen ist, ergibt sich aus der Höhe der geplanten Windenergieanlage und den Wertstufen der betroffenen Landschaftsbildeinheiten. Dafür wird die Wertigkeit der Fläche um den Anlagenstandort in einem Radius, der der 15-fachen Gesamthöhe der Anlage entspricht, ermittelt. Der konkrete Betrag errechnet sich aus der jeweiligen Wertstufe, der geplanten Anlagenhöhe in Metern und der Anlagenanzahl.

Das Ersatzgeld ist laut Bundesnaturschutzgesetz zweckgebunden und muss Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugutekommen.